Teilnahmebedingungen

Folgende Bedingungen musst Du erfüllen, um an Jugend musiziert teilzunehmen: 

  • Innerhalb der zulässigen Altersgruppe sein.
  • In Deutschland wohnen oder auf eine Schule in Deutschland gehen
  • Nicht Musik studieren (auch nicht auf Lehramt)

Mehr Informationen zu Sonderfällen findest Du in der Bundesauschreibung hier .

Weitere Infos für die Anmeldung, Wettbewerbsprogramm und Begleitungen:

  • Auch Begleiter:innen, die nicht gewertet werden, müssen aus Gründen der Zeitplanung bis zum Anmeldeschluss angemeldet sein
  • Internatsschüler:innen können auch in der Region des Internatsstandorts teilnehmen
  • Ensembles, die sich aus Mitgliedern mehrerer Regionen oder Bundesländer zusammensetzen, können einen Regionalwettbewerb wählen, in dessen Einzugsbereich zumindest eines ihrer Mitglieder wohnt
  • Alle Teilnehmenden (auch jugendliche Begleitpartner:innen und alle Teilnehmenden in der Ensemblewertung) müssen die Teilnahmebedingungen erfüllen und ein eigenes Anmeldeformular ausfüllen
  • Das angemeldete Wettbewerbsprogramm ist verbindlich. Wollen Teilnehmende ihr Vorspielprogramm ändern, so muss die Programmänderung spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Regional-, bzw. Landeswettbewerbs, bzw. acht Wochen vor dem Bundeswettbewerb beim zuständigen Ausschuss schriftlich (auch per E-Mail) eingehen. Eine spätere Änderung des Vorspielprogramms muss nicht akzeptiert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch Wechsel der Begleitpartner:innen gemeldet werden.

Infos zum Wettbewerb

  • Bei unabweisbaren Verhinderungen (z.B. Erkrankung oder zwingende Teilnahme an Schulveranstaltungen) kann ein Antrag an den für den Hauptwohnsitz zuständigen Ausschuss gestellt werden, der sich in begründetem Fall um die Vermittlung zu einem anderen Regional- oder Landeswettbewerb bemüht. Jeder Antrag muss eine entsprechende Bescheinigung enthalten.
  • Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen die für das Vorspielprogramm des Wettbewerbs benötigten Instrumente vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden (ausgenommen max. zwei Flügel im Wertungsraum und ein Klavier je Einspielraum sowie Kirchenorgel). Wenn Klavier nicht explizit in einer Kategorie als Begleitinstrument aufgeführt ist, wird vom Veranstalter kein Klavier gestellt. Für Schäden, die durch das Präparieren von bereitgestellten Instrumenten entstehen, haften die Teilnehmenden.
  • Wegen des Urheberrechtsgesetzes ist die Verwendung von Kopien geschützter Werke/geschützter Ausgaben grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind Kopien, über deren Verwendung es Vereinbarungen mit der VG Musikedition gibt.

Mehrfachteilnahme

  • In der Solowertung kann sich jede/jeder Teilnehmende innerhalb eines Wettbewerbsjahres nur einmal mit dem gleichen Instrument beteiligen.
  • Begleitpartner:innen können beliebig oft teilnehmen.
  • In der Ensemblewertung können Teilnehmende innerhalb eines Wettbewerbsjahres mit dem gleichen Instrument in derselben Kategorie, unabhängig von der Altersgruppe, höchstens zweimal teilnehmen. In diesem Fall müssen alle weiteren Spielpartner:innen im zweiten Ensemble andere sein als im ersten Ensemble.
  • Partner:innen einer Duo-Wertung können sich im selben Wettbewerbsjahr mit getauschten Rollen (Tausch des Instruments/Tausch von Klavier und Gesangsstimme) ein zweites Mal anmelden.
  • Jede/Jeder Teilnehmende an einer Solowertung und jedes Ensemble darf sich nur bei einem einzigen Regionalwettbewerb anmelden.

Die vollständigen Informationen (auch bezüglich des Datenschutzes) findet Ihr hier.

Die Teilnahmebedingungen als PDF

Übersicht