Konferenz der Landesmusikräte
Die Landesmusikräte sind die Dachverbände des Musiklebens in ihren jeweiligen Bundesländern. Sie sind Mitglied im Deutschen Musikrat. Sie organisieren sich außerdem in der Konferenz der Landesmusikräte. Hier planen sie länderübergreifende Projekte und beschließen länderübergreifende Empfehlungen. Die Konferenz der Landesmusikräte dient außerdem zum Erfahrungsaustausch, zur Meinungsbildung und zur gegenseitigen Information.
Pressemitteilung
Konferenz der Landesmusikräte im Deutschen Musikrat
Montag, 13.2.2023
Appell: Vielfalt der Kulturradios erhalten!
Die Konferenz der Landesmusikräte fordert bei der Novellierung der Medienstaatsverträge nachdrücklich die Erfüllung des Kultur- und Bildungsauftrages
In ihrer Frühjahrssitzung im Bach-Haus Eisenach beschloss die Konferenz der Landesmusikräte einstimmig den anliegenden Appell: Vielfalt der Kulturradios erhalten! Der Appell nimmt Bezug auf Vorstellungen der ARD-Sender, die gegenwärtige Vielfalt der Kulturradios auf ein Kultur-Mantelprogramm mit regionalen Fenstern zu reduzieren.
Dazu erklärt die Vorsitzende der Konferenz der Landesmusikräte, Prof. Dr. Ulrike Liedtke:
„Musik hat einen großen Anteil an den Radioprogrammen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit den Programmveränderungen der vergangenen Jahre und der fortschreitenden Reduktion der Vielfalt in den Programmen kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag immer weniger gerecht werden. Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung ist nur über musikalische Vielfalt als Alleinstellungsmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks möglich.“
Der Konferenz der Landesmusikräte gehören die Präsidentinnen und Präsidenten sowie die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der 16 Landesmusikräte an. Die Konferenz sieht sich als Partner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Vertreter von Landesmusikräten sitzen in den jeweiligen Rundfunkräten der Sender.
Der Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bildet sich bei den einzelnen in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten jeweils in einer Kulturwelle sowie den Klangkörpern ab, die zugleich auch dem regionalen Kulturleben im Sendebereich verpflichtet sind. Dies gilt für das gesamte Spektrum von der Amateurkultur bis zur professionellen Kultur.