Mitglieder des Landesmusikrats Berlin

Alle in Berlin ansässigen musikalischen Organisationen können dem Landesmusikrat Berlin als Ordentliche Mitglieder beitreten. Das gilt für Landesverbände, Landesgruppen, Landesbeauftragte und Fachverbände sowie für Institutionen und Organisationen jeder Rechtsform. Darüber hinaus kann der Landesmusikrat sowohl Einzelmitglieder als auch Fördernde Mitglieder als Außerordentliche Mitglieder aufnehmen.

Entscheidend für die Aufnahme ist in allen Fällen, dass die Ziele und Aufgaben der natürlichen oder juristischen Personen jeweils mit denen des Landesmusikrats im wesentlichen übereinstimmen. Ordentliche Mitglieder haben in der Generalversammlung des Landesmusikrats Berlin jeweils eine Stimme, außerordentliche Mitglieder nehmen mit beratender Stimme teil.

  • Prof. Joël Betton
  • Dieter Ebert (†)
  • Ina Finger
  • Christian Höppner
  • Annette Indetzki
  • Dr. Michael Jenne
  • Dr. Hubert Kolland
  • Dr. Adelheid Krause-Pichler
  • Joachim Litty
  • Gert Sell (†)
  • Klaus-Jürgen Weber (†)
  • Markus Wenz
  • Dr. Fried Weisbrod (†)

Wie werde ich Mitglied?

Über die Aufnahme in den Landesmusikrat Berlin entscheidet die Generalversammlung aller Mitglieder, die einmal jährlich tagt.
Wer sich für die Aufnahme bewerben möchte, sollte einen formlosen Antrag an den Landesmusikrat senden, in dem die Institution bzw. der Verband kurz dargestellt wird. Die Satzung (oder vergleichbares) sollte beigefügt werden sowie eine kurze Erläuterung, welche Aspekte der Bewerber in den Landesmusikrat einbringen möchte und was er umgekehrt von der Mitgliedschaft erwartet.