Berufseinstieg – FAQ

Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Musikarbeitsmarkt und Selbständigkeit als Musiker:in.
Wir weisen darauf hin, dass die hier zur Verfügung gestellten Informationen lediglich der Orientierung dienen und eine Rechts- oder Steuerberatung nicht ersetzen können. Es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Informationen übernommen.

Existenzgründung als Musiker:in

Arbeitnehmer:

  • Sie haben einen Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag mit ihrem Arbeitgeber.
  • Sie müssen die Anweisungen ihres Arbeitgebers bzgl. Zeit, Dauer, Ort und Art ihrer Arbeit befolgen und sind in die betrieblichen Abläufe des Arbeitgebers eingebunden.
  • Sie bekommen eine Lohnsteuerkarte, sind versichert und der Arbeitgeber trägt knapp die Hälfte der Kosten für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc.
  • Bei Krankheit bekommen sie ihren Lohn grundsätzlich weiterhin und bei Arbeitslosigkeit bekommen sie Arbeitslosengeld.

Selbständige:

  • Sie haben keinen Arbeitsvertrag/Dienstvertrag mit einem Arbeitgeber, sondern z.B. einen Werkvertrag mit einem Auftraggeber.
  • Sie gestalten Ihre Tätigkeit und Arbeitszeit frei und können festlegen, wann, wo und wie sie arbeiten.
  • Sie tragen das unternehmerische Risiko.
  • Sie müssen sich selbst und auf eigene Kosten gegen Krankheit (und Arbeitslosigkeit) versichern und für ihre Rente etc. selbst sorgen.
  • Vorsicht: wenn man primär nur für einen Auftraggeber arbeitet, kann das zu sogenannter „Schein-Selbständigkeit“ führen – das kann zu hohen Nachzahlungen für den Auftraggeber (und teils auch für den Selbstständigen) führen.

Ja, man kann neben einer Tätigkeit als fest angestellter Arbeitnehmer auch gleichzeitig selbständig tätig sein. Man muss jedoch beachten, dass man damit gegen keine Auflagen im Arbeitsvertrag verstößt und z.B. nicht mit seinem Arbeitgeber in Konkurrenz tritt und nicht zu viele Stunden in der Woche arbeitet. Am besten lässt man sich die selbständige Tätigkeit vorher vom Arbeitgeber genehmigen. Falls man in der Selbständigkeit mehr verdient als in der angestellten Tätigkeit, kann das bei den Sozialversicherungen Änderungen auslösen. Das Finanzamt muss auch informiert werden.

Alle Selbständigen müssen sich mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beim Finanzamt anmelden. Dieser wird über das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung (ELSTER) digital abgegeben. Anschließend erhält man seine Steuernummer.

Um gemeinsam ein Unternehmen zu gründen, muss man sich auf eine Rechtsform einigen. Häufig wird dafür eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gewählt – ein einfacher Zusammenschluss zwischen mehreren Personen. Wer die Haftung begrenzen will, kann auch eine „UG“ oder eine „GmbH“ gründen – das zieht aber deutlich höhere Formalitäten und Aufwände nach sich.

Gut informieren kann man sich hier.

Als angestellter Arbeitnehmer übernimmt der Arbeitgeber ungefähr die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung.

Als selbständiger Musiker oder Künstler muss bzw. darf man sich in der Künstersozialkasse versichern. Diese deckt die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung ab (nicht jedoch die Arbeitslosenversicherung oder eine Versicherung gegen Berufsunfälle).

Mit der Künstlersozialversicherung werden selbständige Künstler und Publizisten in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) mit einbezogen. Die Besonderheit ist, dass die selbständigen Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen und sie damit so günstig gestellt sind wie Arbeitnehmer.

Unter dieses Gesetz fallen in der Regel alle Publizisten und Künstler, die ihre künstlerische Tätigkeit auf Dauer und erwerbsmäßig ausüben. Sie müssen ein bestimmtes Mindesteinkommen pro Jahr erzielen.

Für die Beantragung muss ein Antragsformular ausgefüllt und verschiedenste Nachweise der selbständigen Tätigkeit beigebracht werden. Anschließend bekommt man nach mehrmonatiger Bearbeitung die Bescheinigung, ein sogenannter Pflichtversicherter zu sein.

Die KSK ist keine Krankenkasse, sie arbeitet nur wie eine Clearingstelle: Sie kassiert die ca. 50% Beitragsanteile bei den Versicherten, zahlt ca. 50% dazu und leitet die Beiträge an die zuständigen Versicherungen weiter. Man bleibt in der gesetzlichen Krankenkasse, in der man schon vorher war (oder kann eine andere Kasse wählen). Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch in eine private Krankenkasse wechseln oder eine bestehende private Krankenversicherung mit Beitragszuschüssen durch die KSK weiterführen. Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch nur als Berufsanfänger oder Besserverdiener möglich. In der Regel macht dies auch nur bei dauerhaft hohem Einkommen Sinn, dürfte also für die meisten KSK-Versicherten nicht empfehlenswert sein. Die gesetzliche Rentenversicherung läuft über die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Grundlage der Beitragsberechnung für die KSK ist eine Schätzung des voraussichtlichen Jahreseinkommens. Diese muss der Versicherte selbst vornehmen. Die Schätzung wird immer für das Kalenderjahr vorgenommen. Je nach Prognose werden die Zahlungen hoch oder niedrig ausfallen. Ändert sich die Prognose, so kann man dies der KSK jederzeit mitteilen. Die neue Schätzung wird dann ab dem Folgemonat berücksichtigt. Rückwirkende Nachzahlungen oder Beitragserstattung gibt es bei der KSK nicht. Die KSK überprüft über Stichproben, ob es nicht zu große Differenzen zwischen Schätzung und tatsächlichem Einkommen gibt und ggf. auch ob die ursprünglichen Voraussetzungen für die Versicherungspflicht noch gegeben sind. Hierzu werden Einkommensteuerbescheide für die selbständige Tätigkeit angefordert.

In jedem Fall gilt: für freiberufliche Musiker bietet die KSK eine optimale Grundlage für die soziale Grundabsicherung, die je nach individueller Situation und Bedürfnissen ergänzt und erweitert werden kann.

Als angestellter Arbeitnehmer erhält man auch bei Krankheit seinen Lohn weiter.

Wenn man als Freiberufler in der KSK versichert ist, bekommt man ab der 7. Woche Krankheit Krankengeld. Man kann sich auch freiwillig zusätzlich versichern, um schon früher Krankengeld zu erhalten.

Als angestellter Arbeitnehmer ist man über den Arbeitgeber versichert. Man muss jedoch in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate fest angestellt gewesen sein, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Bei einem Minijob gelten andere Bedingungen.

Als selbständiger Musiker kann man sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, wenn man in den letzten 24 Monaten vor Beginn der selbständigen Arbeit 12 Monate in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung als Arbeitnehmer versichert war. Die Arbeitsagentur informiert über das Vorgehen und die Fristen (spätestens 3 Monate nach Beginn der Selbständigkeit).

Gegen beruflich bedingte Unfälle kann man sich bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft freiwillig versichern lassen. Weiterführende Informationen: www.vbg.de

Musikinstrumente kann man z.B. bei der Mannheimer Versicherung versichern lassen. Auch hier gibt es für Mitglieder des DTKV oder von Verdi günstigere Tarife. Weiterführende Informationen: www.mannheimer.de

Unterrichten kann man entweder privat oder aber an einer öffentlichen oder privaten Musikschule. An Musikschulen kann man entweder in Festanstellung oder aber als Freiberufler:in auf Honorarbasis arbeiten. Stellen mit einem festen Arbeitsvertrag sind allerdings selten.

Stellenbörsen:

https://www.musikschulen.de/service/stellenangebote/index.html (deutschlandweit)

https://www.vdmk-brandenburg.de/page/jobs (Brandenburg)

https://karriereportal-stellen.berlin.de/

 

Honorarstandards des Tonkünstlerverbands Baden-Württemberg:

https://www.dtkv-bawue.de/post/7-auflage-der-honorarstandards-des-tkv-baden-wuerttemberg-2023

Honorarmindeststandards von unisono für öffentlich geförderte Musikprojekte und Aushilfstätigkeiten in Orchestern und Chören:

https://uni-sono.org/wp-content/uploads/2023/09/Info-Flyer-Mindest-und-Aushilfenhonorarepdf.pdf

 

 

Buchhaltung, Steuern, Finanzamt, GEMA

Ja, sobald mein Einkommen oder mein Gewinn eine bestimmte Grenze übersteigt (2023: 10.908 Euro), muss ich in Deutschland Einkommensteuer zahlen. Die Steuern muss ich für das Einkommen bzw. den Gewinn zahlen, der über dieser Grenze liegt. Die Höhe der Einkommenssteuer hängt davon ab, wie hoch mein Einkommen bzw. mein Gewinn ist. Für eine grobe Schätzung kann man die entsprechenden Zahlen in einen im Internet vorhandenen Steuerrechner eingeben.

Wenn man als Musiker:in selbständig ist und Einnahmen erzielt, muss man immer eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Aber auch als angestellter Musiker kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben.

Wenn man als selbständiger Musiker Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) berechnet, dann muss man auch regelmäßig eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Die jährliche Einkommensteuer-Erklärung muss bis zum 31. Mai des folgenden Jahres abgegeben werden. Wenn ein Steuerberater unterstützt, kann man diese Frist verlängern lassen. Als Freiberufler muss man in der „Anlage S“ seinen Gewinn angeben. Dafür muss man eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) machen, also aus allen Einnahmen und allen Ausgaben den Gewinn errechnen

Als Selbständiger muss ich für jedes Honorar, das ich in Rechnung stelle, zusätzlich Umsatzsteuer einfordern und an das Finanzamt abführen. Ich bin umsatzsteuerpflichtig. Der normale Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz kommt u.a. bei der Erbringung urheberrechtlich geschützter Werke oder Leistungen in Frage. Die Umsatzsteuer beträgt bei Künstlern/ Publizisten deshalb häufig 7 Prozent des Honorars. Bei einem Steuerberater kann ich mich im Zweifel über meinen korrekten Mehrwertsteuersatz informieren.

Lagen meine Umsätze im vergangenen Kalenderjahr jedoch unter 22.000 EUR und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich unter 50 000 EUR, so gelte ich als Kleinunternehmer. Dadurch entfällt meine Verpflichtung, Umsatzsteuer kassieren und abführen zu müssen.

Ich kann mich als Kleinunternehmer aber freiwillig per Antrag der Umsatzsteuerpflicht unterwerfen (für die Umsatzsteuer optieren), denn das kann Vorteile mit sich bringen. Die abzuführende Umsatzsteuer kann nämlich um die im beruflichen Bereich für Ausgaben bereits angefallene Mehrwertsteuer (Vorsteuer) gekürzt werden. Wenn ich mich freiwillig für die Umsatzsteuer entscheide, bin ich 5 Jahre an diese Pflicht gebunden. Als Existenzgründer muss ich meine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich beim Finanzamt abgeben.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen:
Dies ist eine Befreiung „nach § 4 Nr. 20 a) UstG“ u.a. für Ensembles und Musiker, die für Konzerte Gagen berechnen, bzw. eine Befreiung „nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG“ für Musiklehrer:innen, die für ihren Unterricht Rechnungen stellen

Für eine Befreiung „nach §4 Nr. 20 a) UstG“ oder „nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG“ kann man eine Bescheinigung bei der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa beantragen und beim Finanzamt einreichen.

Weitere Informationen: https://www.berlin.de/sen/kultur/service/bescheinigung-zur-umsatzsteuerbefreiung/artikel.31955.php).

In diesem kurzen Video erfährst Du, wo der Unterschied liegt zwischen GEMA und GVL und an welche Verwertungsgesellschaft Du Dich in welchem Fall richten kannst!

Musiklehrer:in werden an allgmeinbildenden Schulen in Berlin

Wenn Sie in Berlin als Lehrerin oder Lehrer im öffentlichen Schuldienst arbeiten wollen, Ihre Berufsqualifikation als Lehrkraft aber außerhalb von Deutschland erworben haben, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation:

https://www.berlin.de/sen/bjf/anerkennung/lehramtsabschluesse/

Der Masterstudiengang „Lehramt Musik an Integrierten Sekundarschulen (ISS) und Gymnasien – Quereinstieg“ an der Universität der Künste richtet sich an Absolvent*innen der künstlerischen bzw. künstlerisch pädagogischen Ausbildung.

Aufbauend auf den Vorstudien vermittelt er die künstlerischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für das Lehramt Musik an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien erforderlich sind.

https://www.udk-berlin.de/studium/quereinstiegsmaster-lehramt-musik/

 

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen:
https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen

Datenbank des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V.:
https://bdue.de/der-bdue

Fördermittel, Weiterbildung, Probenräume, Stellenbörsen, Gesundheit etc.

Kreativ Kultur Berlin: www.kreativkultur.berlin/de

Kreativ Kultur Berlin bietet auf seiner Webseite viele wichtige Informationen an, die bei der Suche nach einem passenden Förderer für ein Projekt, der Antragstellung, der Projektbeschreibung oder beim Kosten- und Finanzierungsplan helfen. Zusätzlich dazu findet man auf der Webseite eine Datenbank zu Förderprogrammen und ein Glossar zu Fachbegriffen aus der Förderlandschaft.

Deutsches Stiftungszentrum: www.deutsches-stiftungszentrum.de/ueber_uns/faq/foerdersuche

Das deutsche Stiftungszentrum betreut hunderte von Stiftungen. Mithilfe der Webseite kann man Stiftungen suchen, die Förderung oder Stipendien für Musikprojekte anbieten.

Musicboard: www.musicboard-berlin.de

Die Musicboard Berlin GmbH unterstützt die Popmusikszene Berlins und das betrifft alle Genres der populären Musik.Dabei werden neue Ideen unterstützt und in Projekte realisiert. Durch fünf unterschiedliche Förderprogramme (Karrieresprungbrett Berlin, Pop im Kiez, Festivalförderung, Stipendien & Residenzen, Supportförderung) zielt die Musicboard Berlin GmbH darauf ab, die Musikschaffende der Popmusikszene Berlins zu motivieren, neue Ideen zu entwickeln und innovative Konzepte auszuprobieren.

Deutsches Musikinformationszentrum: www.miz.org/institutionen-uebersicht

Auf der Webseite des deutschen Musikinformationszentrums gibt es eine Liste von Förderungseinrichtungen, die auf dem Gebiet der Musik aktiv sind. Dazu gehören sowohl Stiftungen mit Musik als Schwerpunkt als auch solche, die auf anderen Gebieten der Kultur und Kunst tätig sind.

Förderprogramme Musik Berlin: www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/musik

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats fördert Musikprojekte besonders auf dem Gebiet der Neuen Musik (zeitgenössische Musik, klassische Moderne oder Klangkunst) sowie Chöre. Auch im Bereich Jazz werden Projekte gefördert und Stipendien sowie Übungsräume vergeben. Musikprojekte in den interdisziplinären Programmen (Interkulturelle Projekte, Internationaler Kulturaustausch und Künstlerinnenförderung) werden auch unterstützt.

Kultur Räume Berlin: Bündnis Raum für künstlerische Arbeit der freien Szene
https://kulturraeume.berlin/

Auf der Website des Musicboard Berlin gibt es eine gute Übersicht für für Musiker:innen und Bands aus dem popkulturellen Bereich:
https://www.musicboard-berlin.de/vermittlung/proberaeume/

Probenplattform Berlin:
https://www.proberaumplattform-berlin.de/anbieterliste

Raumdatenbank des Landesmusikrats:
https://www.landesmusikrat-berlin.de/service/raumkoordination/raumdatenbank/

 

Ja, grundsätzlich darf man in der eigenen Wohnung üben, solange man nicht übermäßig viel bzw. lange übt. Es gibt jedoch Ruhezeiten nach 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens und mittags zwischen 13 und 15 Uhr. Man sollte vor allem darauf achten, dass man seine Nachbarn nicht zu sehr stört. Auch im Mietvertrag bzw. der Hausordnung können dazu besondere Regelungen stehen.

Stellenangebote der Mitglieder des Verbandes deutscher Musikschulen
https://www.musikschulen.de/service/stellenangebote/index.html

Stellenmarkt der Neuen Musikzeitung
Stellenangebote im Bereich Musik und Kultur
https://www.nmz.de/stellenmarkt

Music-job.com
Stellenangebote aus allen Bereichen des Musiklebens: Orchester, Hochschule, Musikschule, Musikmanagement und vieles mehr.
https://www.music-job.com/

Stellenmarkt vioworld
https://www.vioworld.de/stellenmarkt/

ZAV-Künstlervermittlung
https://zav.arbeitsagentur.de/

Stellenanzeigen von „Musik und Kirche“
https://www.musikundkirche.de/anzeigen/stellenanzeigen/

Bühnenjobs.de
Jobbörse des Deutschen Bühnenvereins für Theater und Orchester
https://buehnenjobs.de/

Stellenmarkt im Bereich Kulturmanagement:
https://www.kulturmanagement.net/Stellenmarkt

 

 

Das Berliner Centrum für Musikermedizin (BCMM) an der Charité Berlin bietet für Musiker:innen und Musikerinnen eine spezielle musikermedizinische Sprechstunde an.

Pädagogische Weiterbildung für freie Musiker:innen (ab November 2023)

Das Creative Service Center der WeTek gGmbH bietet ab November 2023 eine pädagogische Weiterbildung im Rahmen des ARTPAED-Programms speziell für selbstständige Musiker:innen aller Sparten im Arbeitsfeld der Musikvermittlung und der Kulturellen Bildung an.

Der Kurs macht fit für die Arbeit in musikpädagogischen Projekten, unterstützt die Musiker:innen dabei, musikalische Kompetenzen bestmöglich in kreativen Workshops mit unterschiedlichen Menschen einzusetzen und gibt Einblicke in die Education-Arbeit verschiedener Organisationen. Der Einstieg ist jederzeit möglich.

Weitere Infos: https://wetek.de/creative/musicpaed-zertifikatskurs/

Kontakt: Annegret Rehse
Telefon: (030) 48 48 03 02
E-Mail:

Kreativ Kultur Berlin

Egal ob Infosessions, Workshops, Paneltalks oder Networking-Events, Kreativ Kultur führt regelmäßig Veranstaltungen zu Themen wie: Antragstellung, Recht/Steuern, Abrechnung/Buchhaltung, Finanzierung/Fundraising etc. durch. Sowohl digital also auch vor Ort im Podewil.

https://www.kreativkultur.berlin/en/events

Musicpool

Music Pool Berlin ist die zentrale Anlaufstelle für Musikschaffende in Berlin. Das Beratungs- und Qualifizierungsangebot von Akteuren aus der Musik-Szene soll Musikschaffenden Informationen, Weiterbildung und Netzwerkkontakte mit dem Ziel vermitteln, sich in der Musikwirtschaft erfolgreich zu etablieren.
https://musicpoolberlin.net/de/termine

Deutsches Musikinformationszentrum (miz)

Fort- und Weiterbildung