Gemeinsame Sache: Musik

Berliner Orchestertreff 2024

Endlich wieder – wir zelebrieren den Spaß am gemeinsamen Musizieren! 

Am Wochenende 28./29. September wird die Landesmusikakademie Berlin im FEZ zum größten Amateurmusikfestival Berlins.

Die Gäste haben die einzigartige Möglichkeit, die unterschiedlichsten musikalischen Besetzungen in kurzen „Schnupperkonzerten“ kennenzulernen – bei kostenfreiem Eintritt. 

Der Orchestertreff findet alle vier Jahre statt und auch 2024 steht der fröhliche Austausch von Berliner Musiker:innen untereinander im Vordergrund, weshalb neben den vielen Konzerten noch weiteres buntes Programm geboten wird:

  • Workshops 
  • Offene Probe 
  • Informationsstände 
  • und – wie immer im FEZ – Angebote für Kinder. 

Alle Berliner Amateurensembles ab mindestens 5 Mitwirkenden sind herzlich eingeladen teilzunehmen! Es sind auch Ensembles mit Sänger:innen willkommen, so lange ein Großteil aller Mitwirkenden ein Instrument spielt.

Innerhalb des Orchestertreffs findet der Landesorchesterwettbewerb statt: Alle Ensembles, die möchten, können dabei vor Fachjurys um Teilnahmeplätze für den Deutschen Orchesterwettbewerb 2025 wetteifern. Das ist aber kein Muss – Ensembles können sich auch einfach so, ohne Jurybewertung, dem interessierten Publikum präsentieren.

Anmeldungen sind bis zum 1. Mai auf dieser Seite möglich. 

Der Orchestertreff 2024 endet mit einem großen Abschlusskonzert am Samstag, dem 12. Oktober, im Konzertsaal der UdK Berlin, das voraussichtlich live auf rbbKultur übertragen wird.

Eindrücke vom letzten Orchestertreff am 25. und 26. Mai 2019

Fotos: Peter Adamik

Drei Konzertbühnen

Auch 2024 wird die Landesmusikakademie im FEZ in der Wuhlheide zum größten Amateurfestival Berlins:

Auf drei Konzertbühnen  parallel spielen unterschiedlichste Orchester und Musikensembles auf, um sich und ihre Musik einem begeisterten Publikum zu präsentieren.

Das Publikum hat die einzigartige Möglichkeit, durch diese kostenfreien „Schnupperkonzerte“ verschiedene musikalischen Besetzungen kennenzulernen.

Rahmenprogramm in der Landesmusikakademie

Öffentliche Workshops
Da die begleitenden Workshops im Jahr 2019 so ein großer Erfolg waren, werden erneut viele fortbildende Kurse angeboten. Geplant sind unter anderem „Richtig Atmen für Bläser“, „Musikergesundheit“, „Musik und Demenz“, „Grundlagen des Vereinsrechts für Vorstände und Mitglieder“ und viele mehr.

Offene Probe
Es wird gerade daran gearbeitet, dass es wie 2019 eine offene Probe geben kann, bei der sich Musiker:innen mit unterschiedlichsten Instrumenten beteiligen können. Sobald feststeht, dass sie stattfinden kann, wird es hier verkündet. 

Das Foyer als Begegnungsort
Für Gespräch und Entspannung samt kulinarischer Versorgung wird die Landesmusikakademie ganztägig geöffnet sein.
Auf der Bühne im Foyer wird in den Konzertpausen ein begleitendes Programm angeboten. Ensembles, die Interesse an solch einem Foyer-Auftritt haben, melden sich einfach dazu via
Stände der Mitglieder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Landesmusikrates sowie weiterer Kooperationspartner bieten die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen.

Kinderprogramm
Und nicht zuletzt bietet das aus dem FEZ gewohnte Kinderprogramm auch Eltern die Möglichkeit, den Besuch des Orchestertreffs als vergnüglichen Familienausflug zu planen.

Die Anmeldung für Workshops und als Konzertgäste wird in Kürze auf dieser Seite möglich sein. 

Mitmachen! Ensemble-Teilnahme mit und ohne Wettbewerb

Ensembles haben unterschiedliche Möglichkeiten, sich beim Orchestertreff zu präsentieren:

1. Im Wettbewerb
Im Rahmen des Landeswettbewerbs am 28./29. September können sich alle Ensembles für den Deutschen Orchesterwettbewerb qualifizieren, der vom 14. bis 21. Juni 2025 in Mainz und Wiesbaden stattfindet. Alle teilnehmenden Musikgruppen werden von der Jury mit Punkten bewertet und führen mit Jurymitgliedern ein Feedbackgespräch.

2. Mit Jury-Feedback aber ohne Wertung
Ensembles, die sich nicht am Auswahlverfahren für den Deutschen Orchesterwettbewerb beteiligen möchten, können am 28./29. September trotzdem vor einer Jury (und Publikum) auftreten und im Anschluss mit den Jurymitgliedern ein Feedbackgespräch führen.

3. Einfach so!
Oder Ensembles konzertieren am 28./29. September ohne Jury-Beobachtung. Sie präsentieren sich und ihr Wirken dem interessierten Publikum und kommen so in direkten Kontakt mit potentiellen Mitwirkenden oder Gästen für zukünftige Konzerte.

Es gibt keine Anmeldegebühren für die Ensembles. 

Abschlusskonzert in der UdK

Am Samstag, dem 12. Oktober 2024, spielen die besten Ensembles des Orchestertreffs 2024 ein großes Abschlusskonzert im Konzertsaal der Universität der Künste Berlin in der Hardenbergstraße. 

Eine Radio-Live-Übertragung ist auf rbbKultur geplant.

Ausschreibung Orchestertreff 2024

Eingeladen sind alle nicht-professionellen instrumentalen Amateurensembles und -orchester, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld im Land Berlin haben. 

Es sind auch Ensembles mit Sänger:innen willkommen, wenn ein Großteil aller Mitwirkenden ein Instrument spielt.

Bei einer Teilnahme am Wettbewerb darf der Anteil der Profimusiker:innen  maximal 20 Prozent der Mitwirkenden betragen. 

Für Chöre und Vokalensembles veranstaltet der Landesmusikrat Berlin alle vier Jahre den „Berliner Chortreff“, weshalb sie beim Orchestertreff nicht teilnehmen können.

Es gibt vier Teilnahmemöglichkeiten:

Variante 1: Konzert ohne Jury-Feedback

Variante 2: Konzert mit Jury-Feedbackgespräch, aber ohne Wertung

Variante 3: Konzert als Teilnahme am Landeswettbewerb – mit Punktevergabe, Urkunde und Jury-Feedbackgespräch, aber ohne Weiterleitungsmöglichkeit zum Deutschen Orchesterwettbewerb (DOW)

Variante 4: Konzert als Wertungsvorspiel vor einer Jury für die Weiterleitung zum Deutschen Orchesterwettbewerb (DOW), der vom 14. bis 21. Juni 2025 in Mainz und Wiesbaden stattfindet. Neben der Punktevergabe und Urkunde gibt es auch hier ein Jury-Feedbackgespräch.

Bei einer Teilnahme an den Varianten 1, 2 und 3 (siehe vorheriger Punkt) müssen die Ensembles mindestens 5 Mitwirkende haben.

Falls ein Ensemble mit der Variante 4 die Option zur Weiterleitung zum Deutschen Orchesterwettbewerb haben möchte, muss es sich auch beim Berliner Landeswettbewerb an folgende Besetzungsgrößen halten:

  • Sinfonieorchester / Jugendsinfonieorchester
    jeweils mindestens 40 Mitwirkende
  • Kammerorchester / Jugendkammerorchester
    jeweils 15 bis 39 Mitwirkende
  • Blasorchester
    mindestens 40 Mitwirkende
  • Jugendblasorchester
    mindestens 35 Mitwirkende
  • Posaunenchöre
    mindestens 12 Mitwirkende
  • Zupforchester + Jugendzupforchester
    mindestens 16 Mitwirkende
  • Gitarrenensembles + Jugendgitarrenensembles
    jeweils mindestens 12 Mitwirkende
  • Akkordeonorchester + Jugendakkordeonorchester
    jeweils mindestens 16 Mitwirkende
  • Big Bands
    mindestens 16 Mitwirkende
  • Offene Besetzungen / Offene Jugendbesetzungen
    mindestens 16 Mitwirkende

In den Jugendkategorien müssen alle Mitwirkenden nach dem 1. Juni 2003 geboren sein.

In Big Bands müssen von den mindestens 16 Mitwirkenden mindestens 10 Blasinstrumente gespielt werden. Außerdem gibt es keine eigene Jugend-Kategorie. Wenn die Jugend-Big-Bands sich trotzdem dem Wettbewerb beim Orchestertreff stellen möchten, müssen sie sich dann sowohl auf Landes- und ggf. auf Bundesebene mit den Erwachsenen-Big-Bands vergleichen lassen. Die Jugend-Big-Bands haben zudem/alternativ die Möglichkeit, am separaten Wettbewerb „Jugend jazzt“ des Deutschen Musikrats teilzunehmen.

Im Deutschen Orchesterwettbewerb gibt es weitere Einschränkungen bei der Besetzung je Kategorie, die sich auf der Webseite des Deutschen Orchesterwettbewerbs finden.

Am 28./29. September kann jede Besetzung nur einmal auftreten. Unterschiedliche Ensembles eines Vereins bzw. einer Einrichtung können aber natürlich an unterschiedlichen Stellen im Programm konzertieren. 

Außerdem sind an anderen Terminen Konzerte bei Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes möglich. 

Beim Orchestertreff am 28./29. September kann der Landesmusikrat leider keine Unterstützung zahlen.

Bei einem Auftritt einer Mitgliedsorganisation des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes werden die beteiligten Ensembles pro Auftritt mit einer Aufwandsentschädigung je nach Aufwand in Höhe von 500 bis 900 Euro für die künstlerische Leitung unterstützt.

Unabhängig von der Wettbewerbsteilnahme soll die Vortragsdauer am 28./29. September mindestens 15 Minuten und darf nicht mehr als 25 Minuten reine Spielzeit betragen. Es wird die Möglichkeit zu einem kurzen Einspielen auf der Bühne geben, bevor das Publikum (und ggf. die Jury) den Saal betritt.

Grundsätzlich können alle Ensembles ihr Programm frei ausgestalten, so lange es im definierten Zeitrahmen bleibt.

Bei einer Teilnahme im Wettbewerb sind aber alle Ensembles dazu aufgerufen, ein großes Augenmerk auf die Gestaltung von kreativen und innovativen Programmen zu legen, mit denen sie sich optimal präsentieren können.

Außerdem müssen alle Ensembles eigenständig das Urheberrecht der aufgeführten Werke beachten. Um die GEMA-Anmeldung kümmert sich dann der Landesmusikrat. 

Falls die Ensembles potentiell zum Deutschen Orchesterwettbewerbs weitergeleitet werden möchten (Teilnahmevariante 4), müssen sie auch schon am 28./29. September an folgende Regeln halten:

Es sind keine Werke für Soloinstrumente zugelassen.

Aber erstmals in der Geschichte des Deutschen Orchesterwettbewerbs entfällt das Pflichtwerk.

Es werden grundsätzlich nur Originalkompositionen akzeptiert. Nur in den Kategorien, in denen das nicht möglich ist, sind Bearbeitungen zugelassen.

Die Spielzeit im Berliner Wettbewerb bleibt weiter bei 15 bis 25 Minuten, aber wir bitten schon jetzt um Beachtung: Beim Deutschen Orchesterwettbewerb wird dann die Vortragsdauer mindestens 20 und darf höchstens 30 Minuten reine Spielzeit betragen.

In der Landesmusikakademie steht den Ensembles eine Grundausstattung zur Verfügung, deren Nutzung vorab abgesprochen werden muss.

Die fachkundigen Jurys werden vom Landesmusikrat einberufen und nur dann aktiv, wenn sich die Ensembles dafür anmelden. Das Jury-Feedback und – falls gewünscht – eine Bewertung erfolgt in jeder Kategorie des Orchesterwettbewerbs.

Die Juryberatungen sind nicht öffentlich.

Die Jurymitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Die Leistungsbewertung erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten:

Technische Ausführung: Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation

Künstlerische Ausführung: Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Werktreue, Stiltreue, Ensembleklang

Gestaltung: Innovative Programmkonzeption, spannende Aufführungsideen

Die aufgeführten Kriterien werden der Bewertung unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die verschiedenen Kategorien zugrunde gelegt. 

Die Jury bewertet die Leistung der Ensembles mit Prädikaten und Punkten wie folgt:

Mit hervorragendem Erfolg teilgenommen
23,0 bis 25,0 Punkte

Mit sehr gutem Erfolg teilgenommen
21,0 bis 22,9 Punkte

Mit guten Erfolg teilgenommen
16,0 bis 20,9 Punkte

Mit Erfolg teilgenommen
11,0 bis 15,9 Punkte

Teilgenommen
1,0 bis 10,9 Punkte

Alle Ensembles erhalten eine Urkunde, in der die Punktzahl und das erreichte Prädikat der jeweiligen Kategorie bestätigt werden.

Alle Ensembles, die sich dafür anmelden, vor den Augen einer Jury zu konzertieren (egal ob mit oder ohne Punktwertung), können Sonder-Auszeichnungen erhalten.

Dabei sollen sich alle Ensembles ermutigt fühlen, in der Gestaltung und Präsentation neue Wege zu gehen. Neben den bekannten und beliebten Schlüsselwerken der Musikgeschichte gibt es so viel Neues, Spannendes zu entdecken. Deshalb werden Sonder-Auszeichnungen ausgelobt für beispielsweise besonders konzipierte Programme, überraschende Aufführungen, Auftragskompositionen, Werke von Komponistinnen.

Manche Sonder-Auszeichnungen sind mit konkreten Preisen verbunden: Workshops für das Ensemble mit Profis, Dirigierstunden, Probenbesuche bei Profi-Orchestern, Konzerttickets von Profi-Orchestern und vieles mehr.

Immer aktuelle Informationen werden sich auf dieser Webseite finden lassen.

Der Landesmusikrat Berlin leitet Ensembles auf Basis der Jury-Beurteilung zum Deutschen Orchesterwettbewerb (DOW) weiter, der vom 14. bis 21. Juni 2025 in Mainz und Wiesbaden stattfindet.

Am Samstag, dem 12. Oktober 2024, findet im Konzertsaal der Universität der Künste Berlin in der Hardenbergstraße ein großes Abschlusskonzert des Orchestertreffs 2024 statt.

Eine Radio-Live-Übertragung auf rbbKultur ist geplant.

Die Ensembles werden vom Landesmusikrat aufgrund ihrer künstlerischen Darbietungen während des Orchestertreffs am 28./29. September ausgewählt. 

Ensembles können bei der Anmeldung angeben, ob sie bei einer Auswahl für das Abschlusskonzert zeitlich zur Verfügung ständen oder nicht.

Eine Teilnahme am Wettbewerb ist für die Teilnahme am Abschlusskonzert nicht zwingend notwendig.

Für den Orchestertreff am 28./29. September ist der Bewerbungsschluss der 1. Mai 2024.

Ensembles, die in Einrichtungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes auftreten möchten, können sich über dieses Datum hinaus bei melden.

Aus logistischen Gründen können 2024 maximal ca. 24 Ensembles beim Berliner Orchestertreff mitwirken. 

Falls die Anzahl der Bewerbungen darüber liegt, wird der Landesmusikrat sowohl nach inhaltlichen als auch formalen Kriterien auswählen. Grundsätzlich werden die Plätze nach dem Prinzip „First come, first serve“ vergeben, aber gleichzeitig soll sich die Vielfalt der instrumentalen Amateurmusik auch im Programm widerspiegeln.

Die Ensembles können bei ihrer Anmeldung angeben, ob sie an beiden oder nur an einem der Tage dabei sein können. 

Da pro Tag nur eine begrenzte Anzahl an Auftrittszeiten zur Verfügung steht, erhöht eine Flexibilität des Ensembles die Wahrscheinlichkeit, beim Orchestertreff eingeplant werden zu können. 

Sobald die teilnehmenden Ensembles feststehen, wird ein Zeitplan mit der Aufteilung auf Samstag und Sonntag erstellt.

Bei einer Bewerbung für den Orchestertreff nimmt das Projektteam des Landesmusikrats mit dem Ensemble Kontakt auf, um zeitnah folgende Informationen und Materialien zu erhalten:

  • das Konzertprogramm
  • eine Vita/Beschreibung des Ensembles zur Veröffentlichung
  • ein Foto des Ensembles zur Veröffentlichung
  • Anfang September eine Namensliste der Mitwirkenden
  • ggf. Partituren für die Jury

Die Ensembles sind verpflichtet, sicherzustellen, dass sie keine demokratiefeindlichen, antisemitischen, rassistischen oder sonstigen menschenverachtenden Inhalte verbreiten.

Mit der Bewerbung zum Wettbewerb erkennen die Ensembles die Ausschreibung an.

Die Entscheidungen des Landesmusikrat Berlin e.V. sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Ensembles erklären mit der Bewerbung außerdem ihr Einverständnis zu Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträger einschließlich deren Verwertung. Daraus entstehende Rechte werden an den Landesmusikrat Berlin e.V. übertragen.

Die Projektleitung des Orchestertreffs ist über zu erreichen. 

Träger von „Gemeinsame Sache: Musik“

Träger des Projekts „Gemeinsame Sache: Musik“ ist der Landesmusikrat e.V.

Förderer:innen von „Gemeinsame Sache: Musik“

Wir danken der Lotto Stiftung Berlin für die großzügige Förderung von „Gemeinsame Sache: Musik“!

Die satzungsgemäßen Aufgaben des Landesmusikrates werden gefördert durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e.V. ist geschätzter und wichtiger Partner. 

Kontakt

Landesmusikrat Berlin e.V.

Karl-Marx-Straße 145, 12043 Berlin