Aktuelle Mindesthonorarempfehlungen im Bereich Musik in Berlin
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über aktuelle Empfehlungen von Mindesthonoraren im Bereich Musik in Berlin.
Empfehlung für Honoraruntergrenzen des Hauptstadtkulturfonds Berlin.
Deutscher Tonkünstlerverband Berlin e.V.
Der Berliner Tonkünstlerverband hat im Oktober 2023 erstmals Honorarrichtlinien für freies Musizieren und musikpädagogische Tätigkeiten in Berlin veröffentlicht.
Der Leitfaden enthält Richtwerte für die faire und existenzsichernde Vergütung von künstlerischen Tätigkeiten (Tagessatz) und Unterricht (Stundensatz und monatliche Gebühr), die auf vorangegangenen Berechnungen des Deutschen Musikrats, des DACH Musik Berlin und anderer Berufsverbände basieren.
Mit diesem Leitfaden liegen erstmals umfassende Honorarstandards für die freie Musikszene in Berlin vor, insbesondere für die soloselbstständige, nicht öffentlich geförderte musikalische Berufstätigkeit professioneller Musiker*innen. Die Honorarsätze berücksichtigen realistische Betriebskosten, Rücklagenbildungen, Sozialversicherungsbeiträge und andere unternehmerische Aufwendungen.
Dach Musik I Freie Musikszene Berlin
Die im DACH Musik zusammengeschlossenen Musikverbände der Freien Szene in Berlin (IG Jazz Berlin, inm, VAM Berlin, ZMB) haben ein transparentes und den Anforderungen der Realität freischaffender Musiker:innen entsprechendes Berechnungsmodell zur Festlegung von zu erreichenden Honoraruntergrenzen in der öffentlichen Förderung erarbeitet.
unisono – Deutsche Musik- und Orchestervereinigung
Die Honorarempfehlungen der unisono gelten für festangestellte und freischaffende professionelle Musikerinnen und Musiker sowie für Musikstudierende – sowohl in Aushilfstätigkeiten als auch in freien Musikprojekten.
Honorar an Berliner Musikschulen
Honorarsätze für Musikschullehrkräfte an Berliner Musikschulen ab 1.1.2023
Der Deutsche Musikrat hat in der „AG Faire Vergütung“ mit Vertreter:innen verschiedener Genres, Strukturen, Verbaände und Gewerkschaften eine genreübergreifende Empfehlung zu Honoraruntergrenzen bei öffentlicher Förderung erarbeitet
Chor- und Ensembleleitung Deutschland e.V.
Die Chor- und Ensembleleitung Deutschland e.V. veröffentlicht bundesweite Honorar-Empfehlungen für Chor- und Ensembleleitende mit und ohne musikalischem Studium. Die CED-Honorar-Empfehlung 2024 basiert auf einer umfassenden Rechenart, die alle relevanten Faktoren für Selbstständige berücksichtigt und sowohl haupt- als auch nebenberuflich Tätige in den Blick nimmt.