Im April 2025 hat ein breit angelegter Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der Inhalte für ein Berliner Kulturfördergesetz begonnen, gefördert von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Anfang April wurde das Prozessdesign und die Zeitschiene auf einem Auftakttreffen vorgestellt und miteinander besprochen, wie gemeinsame weitere Schritte aussehen können. Eines der Ergebnisse war, dass zum Zweck der gemeinsamen Erarbeitung eines Gesetzentwurfs Fachgruppen gegründet werden.
Was ist die Aufgabe der Fachgruppen?
Die Fachgruppen erarbeiten inhaltliche Bausteine für ein Berliner Kulturfördergesetz. Ausgangspunkt ist hier das 2023 veröffentlichte Positionspapier der Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz.
Die in den Fachgruppen erarbeiteten Inhalte dienen als Basis für ein neu aufzusetzendes Berliner Kulturfördergesetz.
Welche Fachgruppen sind möglich?
Im Positionspapier (letzter Stand vom 17.1.2023) wurden gemeinsam übergreifende und spezifische Handlungsfelder definiert und mit ersten Inhalten befüllt. Fachgruppen widmen sich der Ausarbeitung dieser und weiterer Handlungsfelder. In den zahlreichen Treffen der letzten zwei Jahre kamen bereits Änderungs- und Ergänzungswünsche auf, die gesammelt wurden und werden. Weitere Konkretisierungen und Erweiterungen sind an vielen Punkten gewünscht und können auch im Austauschtreffen am 16. Juni 2025 benannt werden.
Aus dem Positionspapier:
Übergreifende Handlungsfelder
- Sicherung der kulturellen Infrastruktur / Räume für künstlerische Praxis
- Soziale Absicherung von Künstler*innen
- Kulturelle Bildung
- Vielfalt, Chancengleichheit und Antidiskriminierung
- Transparente Förder- und Vergabebedingungen
- Governance, Qualitätssicherung
- Ökologische Nachhaltigkeit
- Publikumsentwicklung
Spezifische Handlungsfelder
- Bibliotheken
- Bildende Kunst
- Darstellende und performative Künste, Tanz
- Film- und Medienkunst
- Kulturelles Erbe
- Literatur
- Musik
Ergänzungen aus dem Auftakttreffen, 2. April 2025:
- Digitalität
- Kulturfreiheit/Autonomie der Kultur
- Bezirkliche Kulturarbeit
- Kulturelles Erbe in zwei Themenfelder gliedern:
- Museen
- Archive
Wer kann eine Fachgruppe gründen, wer kann Fachgruppen-Verantwortliche*r werden?
Grundsätzlich können alle Interessierten eine Fachgruppe bilden und jedes Fachgruppen-Mitglied kann mit Mandat FG-Verantwortliche*r werden. Eine Mitgliedschaft in der Berliner Kulturkonferenz oder der Initiative Kultur.Fördern.Gesetz oder eine Beteiligung an bisherigen Arbeitsgruppen ist keine Bedingung. Wichtig ist, dass Expertise und vorhandene Ressourcen geeignet sind. Wir empfehlen, die Verantwortlichkeit für eine Fachgruppe in die Hände dauerhafter Strukturen zu legen, so dass eine Kontinuität in der Betreuung mit angemessenen Ressourcen möglich ist. Es ist außerdem erstrebenswert, dass die Verantwortung für die Fachgruppen über den aktuell geförderten Prozess (bis Ende 2025) hinaus bei denselben Personen/Strukturen bleibt.
Wie ist der Arbeitsmodus der Fachgruppen?
Nach der Fachgruppen-Gründung gehen diese bis September in mindestens vier Arbeitstreffen in die Ausarbeitung der Handlungsfelder des Positionspapiers und damit in die Erarbeitung von Inhalten für ein Kulturfördergesetz. Die FG-Verantwortlichen sind Ansprechpartner*innen und Schnittstelle zwischen den Fachgruppen und Hauptverantwortliche für den Arbeitsprozess der Fachgruppe. Sie nehmen an einer dreitägigen Schulung vom 17. bis 19. Juli 2025 teil. Eine kleine Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit als Verantwortliche*r kann gezahlt werden, sofern diese Tätigkeit nicht über eine Festanstellung bspw. in einem Mitgliedsverband abgedeckt werden kann.
Ziele der Schulung für Fachgruppen-Verantwortliche
Die dreitägige Schulung vermittelt den FG-Verantwortlichen vertieftes Wissen in den Bereichen „Juristische Einordnung“, „Verwaltung“, „Gesetzesprozesse anderer Bundesländer“. Sie sind gebeten, die Zwischenergebnisse der Fachgruppen mitzubringen und in der Schulung auf Umsetzbarkeit aus juristischer und administrativer Perspektive zu prüfen. Erfahrungen und Good-Practice-Beispiele anderer Bundesländer sollen helfen, die eigenen Ideen zu reflektieren und ggf. in konkrete nächste Schritte zu überführen.
Zeitplan
Wir bitten darum, uns Ihre Interessenbekundungen bis Donnerstag, 5. Juni 2025 über den untenstehenden Link mitzuteilen.
Am 16. Juni 2025 kommen wir für das Austauschtreffen von 17:00 bis 20:00 Uhr im Ballhaus Prinzenallee zusammen.
Bis September 2025: Fachgruppen-Arbeit mit mind. vier Treffen; Abgabe der Zwischenergebnisse Ende September.
Oktober/November 2025: Öffentliche Veranstaltung mit Präsentation der Zwischenergebnisse, inkl. Politik und Verwaltung
November/Dezember 2025: Verfassen eines Readers mit überarbeiteten Zwischenergebnissen (Fachgruppen-Verantwortliche ggf. für Korrekturschleifen benötigt)
Anmeldung zu einer Fachgruppe
Wir bitten darum, uns Ihr Interesse an einer Fachgruppe bis Dienstag, 10. Juni 2025 durch Ausfüllen dieser Umfrage mitzuteilen: https://www.survio.com/survey/d/P3S2H0U1Q9K9I0I2T
Bei Fragen und Anmerkungen ist Sarah Stührenberg, Prozesskoordination, ansprechbar unter