Teilnahmebedingungen
1. Zur Teilnahme aufgerufen sind in Berlin und im Land Brandenburg Musikerinnen und Musiker jeden Alters sowie Ensembles jeden Formates, die mit ihrem Auftritt im Rahmen der Begegnung am 40. Berliner Jazztreff am 23.11.2025 mitwirken und zur Vernetzung innerhalb der Szene beitragen möchten.
2. Das geplante Programm sollte einen deutlichen Bezug zum Genre des Jazz aufweisen. Darüber hinaus gibt es keine Bedingungen. Die Teilnahme ist kostenlos.
3. Im Rahmen des 40. Berliner Jazztreffs findet im Rahmen von JUGEND JAZZT eine Auswahl einer Combo durch eine Jury statt. Das Ensemble ist dann berechtigt an der Bundesbegegnung JUGEND JAZZT teilzunehmen. Die 21. Bundesbegegnung JUGEND JAZZT findet am 14. - 17.05.2026 Halle (Saale) statt.
4. Teilnahmeberechtigt für JUGEND JAZZT sind alle, die nach dem 1. Juli 2001 geboren sind und sofern sie bis zum
1. September 2025 noch nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) oder in der Berufspraxis standen. Musikstudent:innen sowie Berufsmusiker:innen sind damit ausgeschlossen. Die genauen und vollständigen Regularien sind hier nachzulesen.
5. Für die Teilnahme bei JUGEND JAZZT im Rahmen des Berliner Jazztreffs sind Angaben über die Geburtsdaten der Musikerinnen und Musiker zwingend erforderlich.
Nach der Anmeldung wird hierfür ein entsprechendes Formular an den vom Ensemble benannten Ansprechpartner/Verantwortlichen per E-Mail zugesandt.
6. Gespielt wird auf einer großen und kleinen Bühne. Die Vergabe der Bühne erfolgt nach Ensemblegröße und Uhrzeit.
Es besteht kein Anspruch auf eine jeweilige Bühne. Die Zeit für Auftritt inklusive Auf- und Abbau beträgt 40 Minuten. Bei Überschreitung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Auftritt abzubrechen. Probenzeiten und -räume sind nicht vorgesehen.
7.
Es besteht für alle Teilnehmer/innen die Möglichkeit, eine künstlerische Beratung in Anspruch zu nehmen. Möchten Musiker/innen bzw. Bands ein Feedback nach ihrem Auftritt, wird bei der Anmeldung "Beratung: ja" angekreuzt.
Die Projektleitung beruft Berater/innen und ordnet sie den teilnehmenden Jazzmusiker/innen bzw. Jazzgruppen zu.
8. Wer Beratung möchte, muss zusammen mit der Anmeldung die Namen und E-Mail-Kontakte aller Bandmitglieder angeben, bei Bigbands die E-mail-Kontakte von mindestens fünf Mitgliedern.
Die Kontakte dienen der Information der Teilnehmer/innen im Vorfeld, die Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben und werden nur für den vorgesehen Zweck der Organisation genutzt.
9. Mit der Anmeldung muss der Projektleitung ein Text und ein Foto der Band gesandt werden.
Diese können am Ende der Anmeldung hochgeladen oder alternativ per E-Mail an gesendet werden. Das Ensemble versichert mit der Bereitstellung von Bild, Text und Audio- und Videomaterial nicht gegen die Rechte Dritter zu verstoßen.
Für die Klärung etwaiger Rechtsansprüche trägt das Ensemble und nicht der Landesmusikrat Berlin e.V. die Verantwortung.
10. Es besteht die Möglichkeit Förderpreise wie z.B. Aufnahme-Sessions, Einladung zu Gastkonzerten, Teilnahme an Workshops, Sachpreisen zu gewinnen.
Die Jury zeichnet besondere musikalische Einzelleistungen und/oder Ensembleleistungen aus. Der Rechtsweg ist hierbei ausgeschlossen.
11. Nur an Beratungen teilnehmende Musiker/innen können Förderpreise gewinnen. Die Preisverleihung findet am Abend Veranstaltungstages statt.
12. Anmeldeschluss ist Montag, der 20. Oktober 2025, 12 Uhr.
13. Nur vollständige Anmeldungen werden berücksichtigt.
Anmeldungen gelten dann als vollständig, wenn alle erforderlichen Formularfelder ausgefüllt worden sind, mindestens ein Foto und ein kurzer Text über das Ensemble eingereicht wurde.
Bei einer Anmeldung für Jugend jazzt muss zudem noch das Formular zu den einzelnen Teilnehmern ausgefüllt vorliegen.
14. Mit ihrer Anmeldung erklären die Musiker/innen und Formationen ihr Einverständnis mit eventuellen Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen.
Ebenso erklären sie ihr Einverständnis mit Aufzeichnungen und/oder Live-Übertragung auf Ton- und/oder Bildträger einschließlich deren nichtkommerzieller Vervielfältigung und Auswertung, die im Zusammenhang mit dem 40. Berliner Jazztreff 2025 oder im Anschluss daran gemacht werden.
Hieraus entstehende Rechte werden bereits mit der Anmeldung auf den Landesmusikrat Berlin e. V. übertragen.
15. Die Ensembles und seine Mitglieder erklären sich einverstanden im Zuge von PR-Maßnahmen in den sog.
Sozialen Medien und im Internet namentlich genannt zu werden.
16. Den angemeldeten Jazzmusiker/innen bzw. Jazzgruppen wird ein verbindlicher Auftrittstermin per E-Mail mitgeteilt.
Die Programmgestaltung richtet sich nach Aufgaben und Zielen des Berliner Jazztreffs, der Rechtsweg ist dabei ausgeschlossen.
Der Landeswettbewerb JUGEND JAZZT hat Vorrang in der Programmplanung.
17. Der Jazztreff als Fördermaßnahme des Landesmusikrats Berlin kann keine kostenintensiven Werbemaßnahmen durchführen.
Den teilnehmenden Musiker/innen wird daher empfohlen, ihr Umfeld im Interesse einer hohen Publikumsresonanz auf die Veranstaltung hinzuweisen.
18.
Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt.
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