Steuerliche Aspekte einer Existenzgründung *

Welche Einnahmen interessieren das Finanzamt?

Der steuerliche Begriff für die Einnahmen von Selbständigen lautet „Betriebseinnahmen“. Die häufigsten Betriebseinnahmen von Künstlern/ Publizisten sind z.B.:

  • Honorare
  • Spesen
  • Zuschüsse von Verwertungsgesellschaften
  • Erlöse aus dem Verkauf von Betriebsaktiva (z.B. der betriebseigene Pkw wird mit Gewinn verkauft)
  • Preisgelder aus der Teilnahme an Wettbewerben (steuerfrei sind allerdings Preise, die für das Gesamtschaffen verliehen werden, z. B. der Nobelpreis oder der Pulitzerpreis)
  • vereinnahmte Mehrwertsteuer

Welche Kosten kann ich absetzen?

Vom Finanzamt werden in der Regel alle Kosten als Betriebsausgaben akzeptiert, die mir im Zusammenhang mit der Ausübung meiner selbständigen Tätigkeit entstehen. Ich brauche hierfür jedoch Belege wie Kaufverträge, Quittungen u.a. Als berufliche bedingte Ausgaben kommen zum Beispiel in Frage:

  • Porto, Büro- und Fotomaterial, Fotokopien usw.
  • Bürokosten (bei Arbeitsräumen in der Wohnung können Miete, Strom und Nebenkosten anteilig entsprechend der Grundfläche geltend gemacht werden, sofern es sich um einen so gut wie ausschließlich beruflich genutzten Arbeitsraum handelt)
  • Kommunikationskosten (Telefon / Internet)
  • Kontoführungsgebühren (Betriebskonto)
  • Bücher, Zeitschriften, Zeitungen soweit beruflich genutzt
  • Beiträge zu Berufsverbänden (z. B. Interessenvertretungen, Gewerkschaften)
  • Pkw-Kosten (Fahrtenbuch führen empfehlenswert)
  • Reisekosten, z. B. Bundesbahn, Taxi, Verpflegung, Übernachtung
  • Bewirtungskosten, z. B. Quittungen von Geschäftsessen
  • Beratungskosten des Unternehmensberaters, Steuerberaters u. ä.

Weitere Kostenpunkte können Sonderausgaben (bestimmte Versicherungs- und Bausparbeiträge/Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Aufwendungen für Berufsausbildung u. a.) sowie Abschreibungen sein.

Umsatzsteuer ohne Umsatz?

Sobald ich Einnahmen habe, muss ich wissen, ob und wann ich umsatzsteuerpflichtig bin.

Als Selbständiger muss ich für jedes Honorar, das ich in Rechnung stelle, zusätzlich Umsatzsteuer einfordern und an das Finanzamt abführen. Ich bin umsatzsteuerpflichtig. Der normale Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz kommt u.a. bei der Erbringung urheberrechtlich geschützter Werke oder Leistungen in Frage. Die Umsatzsteuer beträgt bei Künstlern/ Publizisten deshalb häufig 7 Prozent des Honorars. Bei einem Steuerberater kann ich mich im Zweifel über meinen korrekten Mehrwertsteuersatz informieren.

Lagen meine Umsätze im vergangenen Kalenderjahr jedoch unter 17.500 EUR und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich unter 50 000 EUR, so gelte ich als Kleinunternehmer. Dadurch entfällt meine Verpflichtung, Umsatzsteuer kassieren und abführen zu müssen.

Ich kann mich als Kleinunternehmer aber freiwillig per Antrag der Umsatzsteuer-pflicht unterwerfen (für die Umsatzsteuer optieren), denn das kann Vorteile mit sich bringen. Die abzuführende Umsatzsteuer kann nämlich um die im beruflichen Bereich für Ausgaben bereits angefallene Mehrwertsteuer (Vorsteuer) gekürzt werden. Wenn ich mich freiwillig für die Umsatzsteuer entscheide, bin ich 5 Jahre an diese Pflicht gebunden. Als Existenzgründer muss ich meine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich beim Finanzamt abgeben.

* ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, keine steuerliche Einzelfallberatung

Quelle: Hubatschek, Bernd: „Existenzgründung„, unter: http://www.mkk-consult.de (abgerufen am 10.12.2018).