Voraussetzungen & Teilnahmebedingungen

Möchtest du beim Landesjugendorchester Berlin mitmachen und spielst ein Orchesterinstrument? Dann bist Du hier richtig!

Das Probespiel für die Arbeitsphasen findet ca. 6 Wochen vor Beginn der Probenphase im Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach (Rheinsberger Str. 4-5, 10115 Berlin) statt. 

Probespiel für die Osterphase:
Probespiel für die Osterphase:
27.01.2024 – Violine (gesonderte Adresse, wird noch per Mail versandt)  
29.01.2024 – Bratsche, Blech (Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach) 
01.02.2024 – Holz, Cello, Kontrabass (Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach)

Vorprobenwochenende: 02./03. März, Deutsche Oper

Die Teilnahme am Vorprobenwochenende ist verpflichtend für das Mitwirken an der Probenfahrt.

Für die Oster-Arbeitsphase 2024 suchen wir noch:

Klarinette | Es-Klarinette | Posaune | Tuba | Schlagwerk | Streicher

Gerne nehmen wir auch Bewerbungen aus anderen Instrumentengruppen entgegen, können aber ein Mitwirken bei der aktuellen Arbeitsphase nicht garantieren. 

Anmeldeschluss: 20.01.2024
für Stamm-LJOler:innen: 15.12.2023

Anmeldung

Die Anmeldung für das Landesjugendorchester Berlin erfolgt in drei Schritten:

  • Online-Dateneingabe ⇒ Klicken auf „Anmelden“
  • Abspeichern des jetzt angezeigten Datenformulars
  • Nach Bestehen des Probespiels unterschreiben und Scan per Mail an  senden.

Bitte beachten: Erst mit dem Eingang des unterschriebenen Dokuments zum Anmeldeschluss ist die Anmeldung erfolgt.

Anmeldeformular: Landesjugendorchester Berlin

Teilnahmebedingungen

Das LANDESJUGENDORCHESTER BERLIN (LJO) ist eine Einrichtung des Landesmusikrat Berlin e.V. Es ermöglicht jungen Menschen, sich auf hohem Niveau unter qualifizierter musikalischer Leitung im Orchesterspiel fortzubilden. 

Teilnehmen können jugendliche Instrumentalisten mit angemessener Instrumental- und Orchestererfahrung im Alter zwischen 14 und 21 Jahren, die sich durch ein Probespiel qualifiziert haben.


Die BEWERBUNG erfolgt durch Online-Dateneingabe und wird gültig durch Rücksendung des daraufhin per E-Mail erhaltenen und zu unterschreibenden Anmeldungsformulars und der Arbeitsphasenordnung an den Landesmusikrat Berlin. 


Das PROBESPIEL findet ca. sechs bis acht Wochen vor der Arbeitsphase statt. Über die Aufnahme in das Orchester entscheidet eine Jury, die sich aus den Instrumentaldozenten des LJO Berlin zusammensetzt. Genauere Informationen hierzu und die Probespielunterlagen werden zum angegebenen Termin und nach Eingang der Bewerbungsunterlagen im Landesmusikrat Berlin e.V. versandt.


Voraussetzung für eine TEILNAHME ist die Bereitschaft, die Orchesterstimmen selbstständig und vollständig vorzubereiten und an allen Proben und Aufführungen teilzunehmen. Über die jeweilige Stimm- bzw. Pultaufteilung und Besetzung entscheiden die Dozenten, ggfs. auch nach einem erneuten Probespiel für die jeweilige Arbeitsphase.

Die Leitung behält sich vor, bei nicht ausreichender Vorbereitung oder mangelnder Teilnahme betreffende Teilnehmer*innen von weiterer Mitwirkung auszuschließen. Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages gibt es dabei nicht. 


Die genauen PROBENZEITEN werden per E-Mail angekündigt und ein detaillierter Probenplan geht den Teilnehmer vor der Probenfahrt zu. 


Originales NOTENMATERIAL wird leihweise zur Verfügung gestellt, ist pfleglich zu behandeln und nach dem Konzert vollständig zurückzugeben. Für Verlust haften die jeweils entleihenden Teilnehmer*innen.

Änderungen im PROGRAMM oder der künstlerischen Leitung bleiben dem Landesmusikrat Berlin vorbehalten.


Während der gesamten Arbeitsphase gilt die ARBEITSPHASENORDNUNG des LJO Berlin, deren Anerkennung verpflichtender Bestandteil der Teilnahme ist.  


Die Teilnehmer*innen können in eigener Verantwortung einen ORCHESTERRAT wählen, der das Orchester gegenüber der Projektleitung und der künstlerischen Leitung vertritt und die Organisation unterstützt, u.a. bei der Gestaltung des „Bunten Abend“, Anregungen zur Repertoireauswahl, Streitschlichtung und ähnlichem.


Die TEILNAHMEGEBÜHR von 275 Euro stellt einen KOSTENBEITRAG dar und beinhaltet zu weniger als einem Viertel anteilig die tatsächlichen Kurskosten für die Gruppen- und Orchesterproben, die Miete des Konzertortes sowie Fahrt, Kost und Logis während der Arbeitsphase. Der Rest wird vom Landesmusikrat Berlin e.V. getragen.

Eine ERMÄSSIGUNG kann bei Nachweis der sozialen Bedürftigkeit beim Landesmusikrat Berlin schriftlich beantragt werden. 

Falls Sie über den Beitrag hinaus mehr bezahlen wollen, stellt der Landesmusikrat Berlin e.V. auf Wunsch auch SPENDENBESCHEINIGUNGEN aus.

Eine Aufteilung des Kostenbeitrages bei Wegfall einzelner Leistungen wie z.B. eigener oder späterer Anreise ist nicht möglich. 

Ein RÜCKTRITT in dringenden Fällen kann nur bis längstens acht Wochen vor Beginn der Arbeitsphase angenommen werden. Bei RÜCKTRITT bis vier Wochen vor Beginn der Arbeitsphase wird die Hälfte, bei späterem Rücktritt die gesamte Gebühr als Verwaltungsgebühr einbehalten. Die Teilnehmenden sind angehalten, eine vollwertige Ersatzkraft zu stellen. Über die Eignung der Ersatzkraft entscheidet die Orchesterleitung (oder Dozentinnen). Dies gilt nicht für eine durch Attest nachgewiesene Krankheit oder Übertritt in einen Beruf. 

Der vollständige Kostenbeitrag wird fällig zum jeweiligen Vorprobentermin. 

Überweisungen unter Angabe des Namens des/der Teilnehmenden und der genauen Benennung des Projektes auf folgendes Konto: 

Landesmusikrat Berlin, IBAN: DE 18 1001 0010 0077 908 106, BIC: PBNKDEFF

Tritt eine Teilnehmer*in von der Arbeitsphase zurück, kann die Teilnahmegebühr nur erstattet werden, wenn der Rücktritt innerhalb von vier Wochen vor Beginn der Probenphase erfolgt oder wenn durch ein ärztliches Attest ein Rücktritt aus Krankheitsgründen nachgewiesen wird.

Sollte aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund von durch den Landesmusikrat Berlin nicht verantworteten Hinderungsgründen die Arbeitsphase nicht stattfinden können, behalten wir uns vor, einen Anteil der Teilnahmegebühren bis zu 25% zu erheben, um bis dahin angefallene Kosten anteilig abdecken zu können.


Es gelten weitere folgende RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN:

Die Teilnahme an der Arbeitsphase des Landesjugendorchesters geschieht auf eigene Gefahr und Eltern haften für ihre Kinder. Seitens des Veranstalters besteht für die Teilnehmer*innen weder Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, noch Instrumentenversicherung. Auch wird nicht für Geld- und Wertsachen gehaftet, die in Wohn- und Unterrichtsräumen verschlossen oder nicht verschlossen aufbewahrt werden. Beim eigenständigen Verlassen des Veranstaltungsortes ist die Projektleitung von der Aufsichtspflicht entbunden.  


Die Teilnehmer*innen werden zu Beginn des Projektes ausdrücklich auf die Einhaltung der Arbeitsphasen- und Hausordnung und der Regelungen des Jugendschutzgesetzes aufmerksam gemacht. In der Hausordnung festgelegte sowie von der Projektleitung zusätzlich erstellte Regeln gelten uneingeschränkt, auch für volljährige Teilnehmer*innen.

Zuwiderhandlung kann einen Ausschluss zur Folge haben. Die in einem solchen Fall entstehenden Kosten für die Heimreise und eine eventuell nötige Aushilfe trägt der/die ausgeschlossene Teilnehmer/in.


Mit der Teilnahme erklären sich alle Teilnehmer*innen einverstanden mit Rundfunk- und Fernsehaufnahmen, Aufzeichnungen von Ton und Bild, sowie deren Vervielfältigungen, die im Zusammenhang mit dem LJO gemacht werden. Die daraus entstehende Rechte werden dem Landesmusikrat Berlin e.V. zur Nutzung im Zusammenhang mit dem LJO eingeräumt.


Berlin, September 2023

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