Häufig gestellte Fragen

Ihr habt noch Fragen? Hier findet ihr Antworten:

Hier findet ihr einen umfangreichen Fragenkatalog. Ihr könnt auch auf das Bild mit dem Infotisch klicken, um zu dem Fragenkatalog zu gelangen..

Und hier findet ihr weitere Fragen, die wir von euch per Mail und Telefon erhalten haben und die wir fortlaufend für euch ergänzen:

Darf mein Kind auch mit klassischen Stücken an der Kategorie „Gitarre (Pop)“ teilnehmen?
Nein, 2023 in der Solowertung leider nicht. Es könnte aber im Bereich Kammermusik teilnehmen. 2024 kann es sich dann für „Zupfinstrumente solo“ mit klassischen Stücken anmelden.

Darf mein:e Schüler:in bei Drum-Set (Pop) auch klassische Stücke spielen?
Nein, leider nicht in der Solowertung 2023. Hier sind nur Stücke aus dem Bereich Pop vorgesehen.

Können wir mit Akkordeon und Klarinette teilnehmen oder muss es ein reines Akkordeon-Ensemble sein?
Ja, damit könnt ihr euch in der Kategorie „Kammermusik-Akkordeon“ anmelden. In der Ausschreibung ist genau beschrieben, in welchen Besetzungen ihr teilnehmen könnt.

Zu welcher Kategorie gehören die Klavierduette?
Diese Kategorie (Duette vierhändig oder an zwei Klavieren) findet 2023 nicht statt.

Muss im Wettbewerb auswendig gesungen oder gespielt werden?
Nein, ein Auswendigspiel wird nicht gefordert und auch nicht gesondert bewertet.

Darf man das Programm zwischen den Wettbewerben ändern?
Ja, allerdings muss die Änderung mindestens vier Wochen vor Wettbewerb bei der Regionalleitung schriftlich per Mail eingegangen sein.

Dürfen Bearbeitungen gespielt werden?
Grundsätzlich ist Originalliteratur gewünscht. Wenn bei einzelnen Instrumenten oder Besetzungen die geforderte Epochenvielfalt mangels Komposition nicht erreicht werden kann, dürfen auch geeignete Bearbeitungen in das Programm aufgenommen werden. Ausnahmen regeln die jeweiligen Kategorieanforderungen.

Darf man aus kopierten Noten vorspielen?
Aufgrund des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist die Verwendung von Kopien geschützter Werke / geschützter Ausgaben verboten. Ausgenommen sind Kopien, über deren Verwendung es Vereinbarungen mit der VG Musikedition gibt.        

Dürfen bei Jugend musiziert Noten von IMSLP und anderen Plattformen aus dem Internet benutzt werden?  
Jugend musiziert darf für die Benutzung von Noten im Wettbewerb keine „Erlaubnis erteilen“, für die Achtung des Urheberrechtsgesetzes bist immer du selbst bzw. deine Eltern verantwortlich. Grundsätzlich sollte man bei Noten von Internetplattformen skeptisch sein! Vor allem wenn Noten dort kostenfrei oder auffallend günstig sind, unklar ist, von wem die Noten hochgeladen wurden und die Urheber:innen noch nicht seit 70 Jahren verstorben sind (als Urheber:innen gelten nicht nur die Komponist:innen selbst, sondern z. B. auch Bearbeiter:innen und Textdichter:innen). Mehr Antworten rund um das Urheberrecht findest du im Tutorial des Musikinformationszentrums: https://miz.org/de/tutorials/noten-vervielfaeltigen-bearbeiten-veroeffentlichen-und-verbreiten

Wann erhalten wir eine Bestätigung darüber, dass meine Anmeldung angekommen ist?
Nach Ende des Anmeldeschlusses (15. November) sichten wir alle Anmeldungen und senden Euch dann im Anschluss eine Eingangsbestätigung.

Mir ist nicht ganz klar, was ich unter gemischte Ensemble verstehen soll. Darf es auch Violine, Klavier und Cello sein?
Ja, ein Klaviertrio fällte genau in diese Kategorie. Weitere Informationen dazu sind auf S. 39 in der Ausschreibung zu finden: https://www.landesmusikrat-berlin.de/wp-content/uploads/ausschreibung_23_WEB_2.pdf

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