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Berliner Chortreff 2009 – Teilnahmebedingungen     (›Druckversion als pdf)

Stand 2009 - Die Teilnahmebedingungen für den nächsten Chortreff 2013 liegen noch nicht vor, werden aber den unten stehenden Bedingungen sehr ähnlich sein.




Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Voraussetzung für die Zulassung eines Chores ist seine fristgemäße Anmeldung bis zum 30. Januar 2009.

2. Der Chortreff-Gedanke kann nur dann realisiert werden, wenn auch die Chöre sich gegenseitig wahr- und ernstnehmen. Es wird erwartet, dass die Chöre während des Wertungssingens ihrer Kategorie anwesend sind und gegebenenfalls beim Preisträgerkonzert mitwirken. Ein Anspruch auf einen Auftritt in der Abschussveranstaltung besteht nicht.

3. Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.

4. Mit der Anmeldung erklärt der Chor sein Einverständnis mit Aufnahmen und Sendungen durch Hörfunk und Fernsehen sowie mit Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträger einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung. Entstehende Rechte werden durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter übertragen.


Teilnahme am Landes-Chorwettbewerb

1. Der Berliner Chortreff 2009 beinhaltet den Berliner Landes-Chorwettbewerb, durch den die Berliner Vertreter für den Deutschen Chorwettbewerb 2010 ermittelt werden. Für diesen Kreis von Chören gelten die Zulassungs- und Teilnahmebedingungen des Deutschen Musikrates (www.musikrat.de).

2. Teilnahmeberechtigt sind alle Chöre, die ihren Sitz und ihr Tätigkeitsfeld im Land Berlin haben und seit dem 1. Januar 2008 kontinuierlich arbeiten.

3. Zugelassen sind nur Chöre, die aus mindestens 16 Personen bestehen (mit Ausnahme der Kategorien H1 und H2) und deren Mitglieder ausschließlich Personen sind, die ihren Lebensunterhalt nicht durch Singen oder Gesangsunterricht verdienen.

4. Für die Berechnung aller Altersgrenzen und Durchschnittsalter gilt als Stichtag der 1. Juni 2009.

5. Wettbewerbschöre müssen je drei Chorpartituren ihrer Vortragswerke (außer den Pflichtstücken) beim Landesmusikrat Berlin einreichen (Juryexemplare). Der Chor erhält seine Partituren nach der Veranstaltung zurück.

6. Entscheidungen der Jury des Landes-Chorwettbewerbs sowie des Veranstalters sind unanfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung erkennt der Chor die Teilnahmebedingungen an.


Teilnahme am Chortreff ohne Bewertung für den Deutschen Chorwettbewerb

1. Chöre, die am Berliner Chortreff teilnehmen, aber kein Interesse an einer Bewertung für den Deutsche Chorwettbewerb haben, können dennoch ihre Arbeit von einer Fachjury begutachten und sich deren Ergebnisse in einem Beratungsgespräch erläutern lassen.

2. Das Programm mit einer Vortragsdauer von 15 – 20 Minuten können diese Chöre nach eigener Wahl gestalten.

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