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Resolution zur Zukunft der kommunalen Berliner Musikschulen
Forderungen für die Sicherung und Entwicklung
Kommunale Musikschulen sind eine öffentliche Aufgabe in öffentlicher Verantwortung und Finanzierung. Die Berliner Musikschulen stehen für die musikkulturelle Vielfalt und Lebendigkeit der Musikstadt Berlin. Als Bildungs- und Kultureinrichtungen begleiten sie die Bürgerinnen und Bürger der Kulturmetropole ein Leben lang durch alle Entwicklungsstufen und Musikstile. Die kommunalen Musikschulen sind die Kompetenzzentren für die instrumentale und vokale Bildung von der elementaren Musikerziehung über die Breitenförderung bis zur Studienvorbereitung. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Bildungs- und Kulturangebotes Berlins.
1. Jedem Bürger und jeder Bürgerin, gleich welcher ethnischen Herkunft, gleich welcher sozialen Situation und gleich welchen Alters muss der Zugang zu einer umfassenden, kontinuierlichen, qualifizierten und auf Nachhaltigkeit angelegten musikalischen Bildung garantiert sein.
- Es ist langfristig ein Rechtsanspruch auf Zugang zum Angebot der kommunalen Musikschulen anzustreben.
- Die Musikschulen müssen in die Lage versetzt werden, adäquate Entgeltermäßigungen zur sozialen und familiären Situation der Schülerinnen und Schüler zu gewähren bis hin zur Entgeltfreiheit.
- Es soll keine Wartezeiten wegen fehlender Personal- oder Sachmittel geben.
2. Die kommunalen Musikschulen als Bildungs- und Kultureinrichtungen müssen als Pflichtaufgabe des Landes Berlin gesetzlich verankert sein.
- Die bezirklichen Musikschulen sind seit 2004 als verbindliches kommunales Angebot definiert. Über die bloße institutionelle Bestandsgarantie hinaus bedarf es aber verbindlicher Ausstattungs-, Leistungs- und Qualitätsstandards.
- Die Kulturelle Vielfalt im Sinne der UNESCO-Konvention sowie der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes muss für das gesamte Lehr- und Veranstaltungsangebot erhalten und ausgebaut werden. *) – siehe am Ende des Dokumentes
- Grundlage für die Qualitätsentwicklung und -sicherung sind die vom Verband deutscher Musikschulen definierten Kriterien.
- Die Mittelzuweisung muss für alle Bezirke einheitlich auf der Grundlage der gesetzlich festgelegten Qualitätsstandards und des Bevölkerungsschlüssels erfolgen.
- Die Größe und Unterschiedlichkeit der Stadtteile erfordert weiterhin bezirks- und stadtteilbezogene Angebotsorientierung.
- Es bedarf weiterführender gesetzlicher Regelungen, um die Qualität und Kontinuität der Musikschularbeit sicherzustellen.
- Die Musikschulen haben gegenüber den schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen eine eigenständige pädagogische und kulturelle Aufgabe zu erfüllen. Als Voraussetzung dafür ist die institutionelle Autonomie der einzelnen Musikschule unerlässlich.
3. Die Musikschulen müssen entsprechend den an sie gerichteten zunehmenden gesellschaftlichen Anforderungen ausreichend personell und finanziell ausgestattet sein.
- Der instrumentale/vokale Einzel-, Gruppen- und Klassenunterricht und die Ensemblearbeit bilden den Kern des Musikschul-Angebots. Er ist Ziel des Elementarbereichs und Voraussetzung für alle Ensemble-, Ergänzungs- und theoretischen Fächer sowie die studienvorbereitende Ausbildung.
- Für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Berliner Musikschulen ist der Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen in der Fassung vom 14. Mai 2009 verbindlich.
- In Zusammenhang mit sich verändernden Kita- und Schulstrukturen, sozialen Veränderungen, demografischem Wandel, sowie verstärkten interkulturellen Herausforderungen sind die Musikschulen wachsenden Anforderungen ausgesetzt. Diese sind u.a.:
o Frühförderung (Geburt bis Schuleintritt)
o Kooperationen mit Kitas (das Berliner Bildungsprogramm enthält Musik als eigenständigen Bereich)
o Konzeptionelle Zusammenarbeit mit allgemein bildenden Schulen
o Ensemblemusizieren in jeglicher Form
o Förderung des Laienmusizierens
o Unterricht und Musizierangebote für Behinderte
o Neue Lernformen: altersgemischt, instrumentenübergreifend und genreübergreifend
o Musizieren 50+: lebenslanges Lernen
o Kooperationen mit Senioreneinrichtungen (Musikgeragogik)
- Alle Musikschullehrkräfte müssen entsprechend ihrer Qualifikation auf tariflicher Basis entgolten werden.
- Die personelle Ausstattung über die Funktionsstellen hinaus ist neben Honorarkräften bedarfsgerecht mit festangestellten Lehrkräften zu gestalten.
- Die Musikschulangebote müssen für alle bürgernah erreichbar sein. Hierzu bedarf es sach- und fachgerecht ausgestatteter, wohnortnaher Musikschulgebäude mit jeweils umfassendem Angebot sowie dezentraler Unterrichts- und Übungsräume.
4. Die Musikschulen müssen der originäre Partner bei der musikalischen Bildung in der Zusammenarbeit insbesondere mit der allgemein bildenden Schule, den Kindertagesstätten sowie weiteren Einrichtungen der Bildungs-, Jugend-, Kultur- und Sozialarbeit sein.
- Die kommunalen Musikschulen sind aufgrund ihres gesellschaftspolitischen Auftrages für die außerschulische musikalische Bildung und das Kulturleben in der Pflicht, ein qualitätsgesichertes, kontinuierliches und an der kulturellen Vielfalt ausgerichtetes Lehr- und Veranstaltungsangebot vorzuhalten.
- Neben diesem gesellschaftspolitischen Auftrag begründet sich die originäre Partnerschaft zwischen den kommunalen Musikschulen und den weiteren Bildungs- und Kultureinrichtungen durch die strukturell abgesicherte Angebotsbreite und die Qualitätssicherung. Daraus ergibt sich die Verlässlichkeit der Bildungs- und Kultureinrichtung Musikschule für ein lebenslanges Lernen.
- Die originäre Partnerschaft erfordert eine verlässliche Struktur, die die Musikschule als Kompetenzzentrum voll umfänglich einbindet.
- Die elementaren Angebote in den Kindertagesstätten und Grundschulen müssen als regulärer Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages mindestens im ersten Jahr für jedes Kind entgeltfrei sein.
*)
- UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005)
- UNO-Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten
Die UNESCO hat bei ihrer zwischenstaatlichen Konferenz über Kulturpolitik am 2. April 1998 in Stockholm einen Aktionsplan verabschiedet. Im Mittelpunkt stehen die Rechte aller Menschen auf Bildung, Kunst und Kultur. Erstmals wird die Entfaltung kultureller Identität in den Rang eines Menschenrechts erhoben. Außerdem sind die Vertragsstaaten der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 in Artikel 31 u.a. übereingekommen, das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben zu achten und zu fördern und die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung zu fördern.
Dem Runden Tisch Berliner Musikschulen gehören an:
• Christian Höppner (Präsident des Landesmusikrates Berlin, Leitung)
• Dr. Margrit Barth (MdA, Fraktion Die Linke, kinder- und familienpolitische Sprecherin)
• Chris Berghäuser (Leiter der Musikschule Béla Bartók Pankow / Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Berliner Musikschulleiter/innen)
• Thomas Birk (MdA, Fraktion Bündnis 90/Grüne, Mitglied des Kulturausschusses)
• Anno Blissenbach (Überbezirkliche Lehrervertretung)
• Mo Dittmann (Leiterin der Musikschule Spandau)
• Elvire Dörr (Musikschule Steglitz-Zehlendorf)
• Martina Feldmann (stellv. Leiterin der Musikschule Marzahn-Hellersdorf)
• Ina Finger (Präsidiumsmitglied des LMR Berlin / Leiterin der Musikschule Friedrichshain-Kreuzberg / Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Berliner Musikschulleiter/innen)
• Katrin Framke (Bezirksstadträtin für Kultur und Bürgerdienste Lichtenberg)
• Harald Fricke (Leiter der Musikschule Reinickendorf)
• Renate Gretsch (Leiterin der Leo Kestenberg Musikschule Tempelhof-Schöneberg)
• Stefan Gretsch (Vorsitzender der ver.di-Fachgruppe Musik)
• Olaf Hengst (Leiter der Schostakowitsch-Musikschule Lichtenberg)
• Carola Kaplan (Vorsitzende der Landeselternvertretung der Musikschulen des VdM)
• Udo Krzyzynski (Leiter der Musikschule Fanny Hensel Mitte / Vorsitzendes des Berliner Landesverbandes des VdM / Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Berliner Musikschulleiter/innen)
• Steffen Küchler (Landeselternvertretung der Musikschulen des VdM)
• Brigitte Lange (MdA, Fraktion SPD, kulturpolitische Sprecherin)
• Matthias Pannes (Bundesgeschäftsführer des Verbandes deutscher Musikschulen, VdM)
• Marc Schulte (Bezirksstadtrat Charlottenburg-Wilmersdorf und Leiter der Abteilung Wirtschaft, Ordnungsangelegenheiten und Weiterbildung / stellv. Landesvorsitzender der Berliner SPD)
• Mieke Senftleben (MdA, Fraktion FDP, Sprecherin für Bildung, Familie und Religionsgemeinschaften)
• Sascha Steuer (Fraktion CDU, bildungspolitischer Sprecher, Mitglied des Hauptausschusses)
• Alice Ströver (MdA, Fraktion Bündnis 90/Grüne, kultur- und medienpolitische Sprecherin, Vorsitzende des Ausschusses für kulturelle Angelegenheiten im Abgeordnetenhaus,)
• Dr. Felicitas Tesch (MdA, Fraktion SPD, bildungspolitische Sprecherin)
• Antje Valentin (Präsidiumsmitglied des LMR Berlin und stellv. Leiterin der Landesmusikakademie Berlin)
• Klaus-Jürgen Weber (Präsidiumsmitglied des LMR Berlin / Verband deutscher Musikschulen, VdM)
• Mari Weiß (MdA, Fraktion Die Linke, jugendpolitische Sprecherin, Mitglied des Hauptausschusses)