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Berliner Chortreff - Wettbewerbsprogramm / Anforderungen     (›Druckversion als pdf)
Stand: 2009 (!)

Die Anforderungen an das Programm für den Chortreff 2013 liegen noch nicht vor. Sie werden bestimmt von den Vorgaben der Ausschreibung zum Deutschen Chorwettbewerb 2014.


Als Wettbewerbsprogramm sind ausschließlich A-cappella-Werke zugelassen (außer F2/G2).

Solistische Leistungen gehen nicht in die Wertung mit ein (Ausnahme: Kategorien H1/H2). Es wird die Leistung des Chores beurteilt.


Alle Kategorien außer F2/G1/G2/H2:

 Im Vortragsprogramm jedes Chores müssen mindestens enthalten sein:

a)       ein polyphones Werk aus Renaissance oder Barock

b)       ein Werk der Romantik

c)       ein Werk des 20. oder 21. Jahrhunderts (komponiert nach 1950)

d)       ein Strophenlied aus der deutschsprachigen Volksliedtradition (einstimmig oder/ und im schlichten Satz

  • Eines der Vortragswerke muss der Liste der Wahlpflichtwerke der jeweiligen Kategorie entnommen werden.
  • Die Wahlpflichtwerke sind in der Tonhöhe der in der Ausschreibung angegebenen Notenaus­gaben anzustimmen. Ausnahme: Die Wahlpflichtwerke aus Renaissance und Barock sind in der Tonhöhe freigegeben.
  • Kompositionen oder Bearbeitungen des eigenen Dirigenten dürfen in das Wettbewerbs­programm eines Chores aufgenommen werden.
  • Weitere Werke können unter Beachtung der Vortragsdauer frei gewählt werden.


Kategorie G.1 Jazz-vokal et cetera:

  • Jeder Chor trägt mindestens 3 A-cappella-Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel, Barbershop etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammen­hängenden Werkes sein können.
  • Jeder Chor muss zusätzlich zum Pflichtwerk einen Swing-Titel singen.
  • Titel und Bearbeitungen des eigenen Dirigenten sind zugelassen.


Kategorie G.2 Jazz-vokal et cetera:

Chor + Begleitung (max. 3 Instrumentalisten)

  • Jeder Chor trägt mindestens 3 Stücke unterschiedlichen Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel, Barbershop etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können.
  • Jeder Chor muss zusätzlich zum Pflichtwerk einen Latin-Titel singen.
  • Alle Werke müssen mit Begleitung vorgetragen werden.
  • Titel und Bearbeitungen des eigenen Dirigenten sind zugelassen.
  • Die Begleitung darf maximal drei Instrumentalisten umfassen, z.B. Klavier, Bass, Schlag­zeug; möglich ist aber auch eine Begleitung mit nur einem Instrument. Die Leistung der Begleitung fließt nicht in die Bewertung ein, es wird nur die Leistung des Chores beurteilt.

 

Kategorie H.2 Vokalensembles - Jazz-vokal et cetera:

  • Jeder Chor trägt mindestens 3 a-capella-Stücke unterschiedlicher Stilrichtungen (Jazz, Pop, Latin, Gospel, Barbershop etc.) vor, die auch Bestandteile eines zusammenhängenden Werkes sein können.
  • Jedes Ensemble muss zusätzlich zum Pflichtwerk einen Swing-Titel singen.
  • Titel und Bearbeitungen des eigenen Dirigenten sind zugelassen.

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