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Die FAQ - die häufig gestellten Fragen

Gerade wenn die Teilnahme bei den Wettbewerben von "Jugend musiziert" eine Premiere ist, stellen sich allen Beteiligten - den Kindern und Jugendlichen, den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern - womöglich einige Fragen:

Wie kann ich den einen oder anderen Punkt der Ausschreibung am besten umsetzen?
Wann bekomme ich meine Anmeldebestätigung?
Darf ich mein Programm nochmals verändern?
Wann erfahre ich, an welchem Ort und zu welcher Uhrzeit ich spielen werde?
Wer sind die Juroren?
Wie funktionieren die Sonderwertungen?

Aber auch für die "alten Hasen" der Wettbewerbe sind die FAQ immer wieder eine gute Hilfe sich zurechtzufinden, denn die Wettbewerbe verändern sich immer wieder. Eine neue Kategorie wurde eingeführt oder Ausschreibungsdetails wurden verändert - "Jugend musiziert" bleibt nicht stehen, sondern steht ständig im Dialog mit allen Beteiligten.

(Die FAQ sind der aktuellen Ausschreibung "Jugend musiziert" 2009 des Deutschen Musikrates entnommen und um weitere Aspekte von Jugend musiziert Berlin ergänzt worden.)

 


Zu welcher Stilepoche gehört dieses oder jenes Werk?
In vielen Fällen kann die Zuordnung eines Werkes zu einer der sechs Stilepochen nicht allein nach Entstehungsjahr oder allgemeiner Zugehörigkeit des Komponisten/der Komponistin zu einer Zeitepoche beantwortet werden. Vielmehr ist oft eine Sachentscheidung nach der beim speziellen Werk angewandten Kompositionstechnik erforderlich. So können z.B. viele Werke der Söhne Johann Sebastian Bachs in ihrer auf dem althergebrachten Basso continuo aufbauenden Machart noch der Epoche b („Barock“)zugeordnet werden, andere Werke derselben Komponisten weisen aber viel mehr Eigenarten der neuen „klassischen“ Epoche c auf und müssen als solche angesehen werden.

Ein anderes Beispiel bietet die Musik der Zweiten Wiener Schule: Frühwerke Arnold Schönbergs und Alban Bergs sind meist der Epoche e („Klassische Moderne“) zuzuordnen. Spätere Werke, obwohl lange vor 1910 entstanden, müssen nach der in der Ausschreibung festgelegten Definition bereits als der Epoche f („Neue Musik“) zugehörig betrachtet werden.

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Wie ist ein langsamer Satz definiert?
Der langsame Satz soll eine in sich geschlossene Form haben. Eine Art Überleitung zwischen zwei schnellen Sätzen ist nicht damit gemeint.

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Dürfen andere als die angegebenen Instrumente begleiten?
Nein. Lediglich die in der Ausschreibung genannten Instrumente dürfen gespielt werden.

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Welche Literatur wird in der Kategorie „Duo: Klavier und ein Streichinstrument“ erwartet?
Es soll Originalliteratur gespielt werden, die an beide Partner vergleichbare Ansprüche stellt und in der beide Instrumente gleichberechtigte Stimmen zu spielen haben.

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Muss ich auswendig singen oder spielen?
Mit Ausnahme der Kategorien „Musical“ und „Duo Kunstlied“: Nein. Auswendigspiel wird nicht gefordert und auch nicht gesondert bewertet. Natürlich kann Auswendigspiel die Freiheit des künstlerischen Vortrags unterstützen. Bitte besprich diese Frage mit der Lehrkraft. Wer sich ohne Noten unsicher fühlt, sollte keinesfalls darauf verzichten.

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Darf ich auch sogenannte Nebeninstrumente (z. B. Piccolo) spielen?
Ja. Bei einem Werk des Vorspielprogramms darf ein „Nebeninstrument“ gespielt werden.

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Wie schwer müssen die Vorspielstücke sein?
Genauso schwer oder leicht, dass sie gut zu bewältigen sind. In der Regel gilt: Lieber etwas leichter und hervorragend als zu schwer und mühsam.

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Darf ich mein Programm zwischen den Wettbewerben ändern?
Ja, allerdings muss der Veranstalter der kommenden Runde (also der Landesausschuss für den Landeswettbewerb oder die Bundesgeschäftsstelle in München für den Bundeswettbewerb) rechtzeitig schriftlich und vollständig darüber informiert werden. Die Fristen stehen im Ausschreibungstext unter Punkt VI. 10.

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Wo bekomme ich Notenkataloge?
Zunächst bei den Verlagen. Zusammenstellungen für bestimmte Instrumente oder für Kammermusik werden von der Bundesgeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) und der Bundesakademie Trossingen erstellt und sind in der Bundesgeschäftsstelle in München oder der nächsten Musikschule erhältlich.

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Muss ich meine großen Instrumente selbst mitbringen?
Für Kirchenorgel und Klaviere oder Flügel sorgt der Veranstalter. Alle anderen Instrumente (also z. B. Harfe, Cembalo, Kontrabass oder Schlagzeug) müssen mitgebracht werden. Es empfiehlt sich allerdings ein frühzeitiger Anruf beim Veranstalter des Wettbewerbs, da an zahlreichen Orten auch ein Cembalo vorhanden ist und benutzt werden darf. Unbedingt die Stimmung vorher klären! Auch Percussionsinstrumente können manchmal gestellt werden. Lieber einmal mehr nachfragen!

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Wer wählt die Juroren aus?
Die Jurys werden von den veranstaltenden Ausschüssen (Regional-, Landesausschuss oder Projektbeirat), zum Teil aufgrund von Vorschlägen aus den Fachverbänden, zusammengestellt.

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Welcher Regionalausschuss ist für meine Anmeldung zuständig?
Der Regionalausschuss des Hauptwohnsitzes. Bei Ensemblewertungen ist der Hauptwohnsitz des Stimmführers ausschlaggebend. Oder es ist der Regionalausschuss zuständig, zu dem die Mehrheit der Teilnehmer gehört. Einzugsbereiche der Regionalausschüsse siehe Anschriftenteil.

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Dürfen Bearbeitungen gespielt werden?
Grundsätzlich wünschen sich die Jurys Originalliteratur. Steht genügend Originalliteratur zur Verfügung, sollte diese verwendet werden.

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Kann ein gesamtes Solokonzert im Programm gespielt werden?
Wenn die Forderung nach mehreren Epochen erfüllt wird und die Vorspielzeit nicht überschritten wird: Ja.

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Kategorie „Duo Kunstlied: Singstimme und Klavier“ – Eine Chance für Sänger und Pianisten
Die Grundidee ist seit Jahren die gleiche: “Jugend musiziert“ will das Ensemblespiel fördern und den Pianistinnen und Pianisten die Möglichkeit geben, nicht nur im Solowettbewerb oder als „Begleiter“ anzutreten, sondern als gleichberechtigte Partner. In diesem Sinne wurden die Kategorien Klavier und ein Streichinstrument, Klavier und ein Blasinstrument und die Kategorie Klavier und eine Singstimme eingerichtet. Inhaltlich geht es um die Beschäftigung mit dem Kunstlied, einer Sparte, in der es eine Fülle von überragender Literatur gibt.

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Wie wird die Altersgruppe bei Ensembles berechnet?
Bei der Ensemblewertung können die Spielpartner verschiedenen Altersgruppen angehören (AG I - VII). Ausschlaggebend für die Zuordnung in eine Altersgruppe (AG) ist das Durchschnittsalter, das nach den genauen Geburtsdaten der Teilnehmenden errechnet wird. In der Ensemblewertung können Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AG VII beteiligt sein, wenn das Durchschnittsalter die AG VI nicht übersteigt. Die Altersgruppenberchnung kann hier heruntergeladen werden.

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Worin besteht der Unterschied zwischen der Auftrittszeit und Spielzeit?

Für das Vorspiel im Wettbewerb steht eine Auftrittszeit zur Verfügung, die je nach Altersgruppe mit einer Mindest- und Höchstspieldauer festgelegt ist. Die Auftrittszeit beginnt mit dem ersten Ton des ersten Werkes und endet mit dem letzten Ton des letzten Werkes. Nachstimmen oder Regiepausen fließen in die Auftrittszeit mit ein.
Die Summe der Dauer der Stücke, die auf dem Anmeldeformular eingetragen worden sind, ergibt die (reine) Spielzeit. Sie ist kürzer als die Auftrittszeit und sollte daher an die jeweilige Altersgruppe in der Art angepasst sein, dass die entsprechende Auftrittszeit nicht überschritten wird.

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